Die "Schwachen" vor den "Faulen" schützen?
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Vor dem Hintergrund knapper werdender öffentlicher Mittel gewinnt die Frage nach dem individuellen Recht auf staatliche Unterstützung zunehmend an Gewicht. In den vielfältigen Diskussionen um den Umbau des Sozialstaates bildet der Aspekt der „Hilfewürdigkeit“ von Leistungsempfängern einen zentralen Bezugspunkt, wobei jedoch die Kriterien selten klar benannt werden. Wer also sind die Personen, die staatliche Hilfe „verdienen“? Anknüpfend an Thesen sozialhistorischer Arbeiten und Ergebnisse aktueller repräsentativer Bevölkerungsumfragen wird in der Studie ein umfassendes Konzept von Hilfewürdigkeit entwickelt. Daran anschließend wird die Relevanz von Differenzierungen nach Hilfewürdigkeit sowie deren Funktion in den Mindestsicherungsleistungen der Bundesrepublik Deutschland aufgezeigt. Hierzu werden das Bundessozialhilfe-, das Asylbewerberleistungs- und das Grundsicherungsgesetz inhaltsanalytisch untersucht sowie die Bewilligungspraxis anhand qualitativer Interviews mit Sachbearbeitern nachvollzogen. Im Ergebnis zeigt sich, dass neben „rechtmäßigen“ auch rechtsferne Kriterien der Hilfewürdigkeit die Vergabe von Mindestsicherungsleistungen strukturieren. In der praktischen Sozialhilfegewährung finden somit über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehende Disziplinierungsversuche der Hilfe Suchenden statt.