Mehrfache Staatsangehörigkeit
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Ein großer Anteil der dauerhaft in Deutschland lebenden Bevölkerung besitzt nicht die deutsche Staatsangehörigkeit und bleibt außerhalb der staatlichen und politischen Gemeinschaft. Aus diesem Grund bestand die Notwendigkeit einer Reform des Staatsangehörigkeitsrechts. Seit Januar 2000 erwerben in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern neben der ausländischen auch die deutsche Staatsangehörigkeit. Die hierdurch entstehende mehrfache Staatsangehörigkeit ist jedoch nicht von Dauer: Spätestens bis zum 23. Lebensjahr muss eine Entscheidung für oder gegen die deutsche Staatsangehörigkeit getroffen werden. Die Verfasserin geht in ihrer Untersuchung der Frage nach, ob dieses «Optionsmodell» unter verfassungs- und völkerrechtlichen Gesichtspunkten zulässig ist.