Islamische Menschenrechtskonzepte
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Mit dem 11. September 2001 ist der Islam zu einem der politischen Topthemen in der Presse avanciert. Doch je mehr über diese Weltreligion und ihre Lebenskultur berichtet wird, desto entscheidender wird es auch, profund und differenziert über die verschiedenen Gesichter der islamischen Weltreligion zu informieren. Die Studie Islamische Menschenrechtskonzepte analysiert die Entstehung verschiedener Menschenrechtskonzepte in der pakistanischen Gesellschaft. Pakistan als nationale Neugründung nach dem Zweiten Weltkrieg eröffnet die Möglichkeit, nicht nur die Vielfalt muslimischer Stimmen zu den brennenden Menschenrechtsfragen zu erörtern, sondern auch die Konsequenzen der Islamisierung darzustellen. So werden vier Menschenrechtskonzepte diskutiert - die Beiträge des islamistischen Chefideologen Maududi, die Äußerungen der sunnitischen Geistlichkeit, die Statements der Frauenrechtlerin Rashida Patel, die Position der NGO Human Rights Commission of Pakistan - und gleichzeitig aber auch die rechtlichen Veränderungen unter der Islamisierungspolitik von General Zia ul-Haq [1977-1988] sowohl in strafrechtlicher als auch religionsrechtlicher Hinsicht thematisiert. Dabei wird deutlich, dass sich hinter der schillernden Vokabel „Islamisierung“ ein moderner Prozess verbirgt, welcher auf den Voraussetzungen des modernen Nationalstaates aufbaut. Die islamistischen Strategen rezipieren die vormodernen Vorstellungen auf fragwürdig selektive Weise. Eine Überbewertung dieser Position reduziert die Vielfalt des klassischen Traditionspools. Denn gerade auch pakistanische Menschenrechtler(-innen) beziehen sich auf die religiös geprägten Rechtsnormen in ihrem Kampf für einen Islam mit menschlichem Antlitz.