Bankhaftung für Kreditauskünfte im deutschen und französischen Recht
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Heute gehört die Erteilung von Kreditauskünften zum täglichen Geschäft der Banken. Ist die Auskunft unrichtig, ist eine Haftung aus Vertrag und Delikt denkbar. Diese Arbeit stellt die unterschiedliche dogmatische Einordnung dieser Frage im deutschen und französischen Recht dar und nimmt eine nähere Konkretisierung der Haftungsvoraussetzungen vor. Überraschend sieht sich die vertragliche bzw. vertragsähnliche Haftungseinordnung bestätigt durch die Diskussion zur contractualisation im französischen Recht. Im Ergebnis ist der stillschweigende Auskunftsvertrag die dogmatisch richtige Haftungsgrundlage. Ein Rückgriff auf eine vertragsähnliche Sonderverbindung im Sinne des § 311 Abs. 3 BGB ist nur in einem Ausnahmefall erforderlich – der zweckbestimmten Bonitätsbescheinigung.
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Bankhaftung für Kreditauskünfte im deutschen und französischen Recht, Frauke Stuphorn
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2005
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- Titel
- Bankhaftung für Kreditauskünfte im deutschen und französischen Recht
- Sprache
- Deutsch
- Autor*innen
- Frauke Stuphorn
- Verlag
- Lang
- Erscheinungsdatum
- 2005
- Einband
- Paperback
- ISBN10
- 3631540272
- ISBN13
- 9783631540275
- Reihe
- Studien zum vergleichenden und internationalen Recht
- Kategorie
- Skripten & Universitätslehrbücher
- Beschreibung
- Heute gehört die Erteilung von Kreditauskünften zum täglichen Geschäft der Banken. Ist die Auskunft unrichtig, ist eine Haftung aus Vertrag und Delikt denkbar. Diese Arbeit stellt die unterschiedliche dogmatische Einordnung dieser Frage im deutschen und französischen Recht dar und nimmt eine nähere Konkretisierung der Haftungsvoraussetzungen vor. Überraschend sieht sich die vertragliche bzw. vertragsähnliche Haftungseinordnung bestätigt durch die Diskussion zur contractualisation im französischen Recht. Im Ergebnis ist der stillschweigende Auskunftsvertrag die dogmatisch richtige Haftungsgrundlage. Ein Rückgriff auf eine vertragsähnliche Sonderverbindung im Sinne des § 311 Abs. 3 BGB ist nur in einem Ausnahmefall erforderlich – der zweckbestimmten Bonitätsbescheinigung.