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IGH vs. ISGH

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Das Völkerrecht kennt keine rechtlich festgeschriebene Abgrenzung der Zuständigkeiten ständiger Gerichte. Vielmehr besitzen Staaten das Recht, frei zwischen einzelnen Streitbeilegungsmethoden und -organen zu wählen. Dieses Recht findet sich auch im UN-Seerechtsübereinkommen wieder. Staaten können neben einem Schiedsgericht den Internationalen Seegerichtshof oder den Internationalen Gerichtshof zur Beilegung ihrer Streitigkeiten wählen. In welchem rechtlichen und tatsächlichen Verhältnis stehen IGH und ISGH diesbezüglich zueinander? Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Verhältnis durch ein arbeitsteiliges Modell bestimmt. Die Fachgerichtsbarkeit des ISGH beeinträchtigt insoweit nicht die Rolle des IGH als faktischer Weltgerichtshof sondern ergänzt diese. Grundlage dieser Erkenntnis ist die Analyse der Entwicklungsgeschichte, Gerichtsverfassungen und Verfahrensordnungen sowie der Rechtsprechung der Gerichte. Dabei geht der Autor detailliert auf bisher in der Literatur kaum beachtete Besonderheiten, z. B. die Beteiligung der EU an Verfahren vor dem ISGH, ein. Einschlägig Interessierte erhalten einen Einblick in einen in diesem Detail kaum untersuchten Bereich beider Gerichte.

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IGH vs. ISGH, Helmut Karg

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2005
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