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Die Gesamturkunde

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Der Oberste Gerichtshof bedient sich, ohne den Begriff „Gesamturkunde“ ausdrücklich zu verwenden, in SSt 50/6 und EvBl 1980/132 jenes Denk- und Argumentationsmodells, das auch dieser von der deutschen Praxis entwickelten Rechtsfigur zugrunde liegt. Diese behutsame Annäherung an das deutsche Urkundenstrafrecht wirft komplexe Fragestellungen auf: - Sind die beiden eingangs erwähnten Judikate erste Schritte in Richtung einer Transformation der Gesamturkunde deutschen Zuschnitts ins österreichische Recht oder dienen diese Entscheidungen anderen Zwecken? - Ist die auf Basis und für die besonderen Bedürfnisse des deutschen Strafrechts entwickelte Gesamturkunde mit dem Urkundenbegriff des StGB und seinen Grundprinzipien vereinbar? - Besteht im österreichischen Recht für das Institut der Gesamturkunde Bedarf oder kann mit bereits anerkannten Instrumenten das Auslangen gefunden werden? Die vorliegende Arbeit untersucht und beantwortet diese Fragen in vertiefter Auseinandersetzung sowohl mit dem österreichischen als auch dem deutschen strafrechtlichen Schrifttum sowie der höchstgerichtlichen Rechtsprechung. Die Autorin: Mag. Dr. Silvia Herbe, geboren 1975 in Linz, ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Strafrechtswissenschaften der Johannes Kepler Universität Linz. Kontakt: silvia. herbe@jku. at

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2005

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