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Die Systematik der sexuellen Gewalt- und Missbrauchsdelikte nach den Reformen 1997, 1998 und 2004

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Mit den Reformen 1997, 1998 und 2004 wurde das Sexualstrafrecht umfassend erneuert. Insbesondere die Einführung der Ausnutzungsvariante in § 177 I Nr. 3 StGB führte zu einer erheblichen Verbesserung des Opferschutzes, da nun unter anderem auch Fälle, in denen das Opfer aus Angst vor Gewalt keinen Widerstand leistet als sexuelle Nötigung/Vergewaltigung bestraft werden können. Seitdem werden allerdings auch viele Fälle, die bis zur Reform 1997 ausschließlich unter den Anwendungsbereich der Vorschriften über den sexuellen Missbrauch von Kindern und Widerstandsunfähigen fielen, von § 177 StGB erfasst. Die Arbeit grenzt die jeweiligen Anwendungsbereiche der §§ 176, 176 a, 177 und 179 StGB voneinander ab und zeigt das Verhältnis der Vorschriften zueinander seit den Reformen auf.

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Die Systematik der sexuellen Gewalt- und Missbrauchsdelikte nach den Reformen 1997, 1998 und 2004, Barbara Hermann-Kolb

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2005
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