Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Südafrika und dessen Bedeutung für die Handelsbeziehungen zwischen der EU und den AKP-Staaten
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Seit der Bildung der Welthandelsorganisation im Jahr 1995 nimmt die Zahl der regionalen Handelsabkommen stetig zu. Von Januar 2004 bis Ende 2005 wird ein Anstieg von 170 auf circa 350 Handelsabkommen erwartet. Trotz der Zunahme der weltweiten wirtschaftlichen Verflechtungen hat die weltweite Armut nicht abgenommen. Vielmehr ist die Lage der Entwicklungsländer dramatisch und eine Verbesserung ihrer Situation ist derzeitig nicht absehbar. Um dieser Situation entgegenzuwirken, ist bei den Ländern der ersten Welt ein Engagement zu verzeichnen, das sich nicht in der steigenden Anzahl von Handelsabkommen und finanzieller Unterstützung erschöpft. So erklärte die Europäische Union ihre Abkehr von den einseitigen Handelspräferenzen der Lomé Konvention und schloss im Jahr 2000 ein Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit mit der Republik Südafrika. Seit diesem Zeitpunkt sind auch die Verhandlungen zwischen der EU und den AKP-Staaten über sog. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen im Gange. Aufgrund dieser Entwicklung stellt der Verfasser das europäisch-südafrikanische Freihandelsabkommen den angestrebten Abkommen der EU mit den AKP-Staaten gegenüber und erörtert diese Abkommen in rechtlicher Hinsicht. Dabei wird deutlich, welche gewinnbringenden Rückschlüsse aus dem europäisch-südafrikanischen Abkommen zu ziehen sind und ob es das „Modell“ für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen der EU und den AKP-Staaten sein kann. Nur so wäre sichergestellt, dass die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen ein zukunftsweisendes entwicklungspolitisches Instrument darstellen und nicht zu einer weiteren ökonomischen Marginalisierung der AKP-Staaten führen.