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Vormerkung und Widerspruch im Grundstücksverkehr

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Im Grundstücksverkehr sind die vorläufigen Eintragungen „Vormerkung“ und „Widerspruch“ von erheblicher Bedeutung. Die Vormerkung schützt den Vormerkungsberechtigten bei einem Vertragsbruch seines Vertragspartners. Der Widerspruch sichert den Erwerber gegen eine fehlende oder unrichtige Grundbucheintragung ab. Die 5. Auflage des Werks beleuchtet die Fragen, unter welchen Voraussetzungen ein künftiger Anspruch durch Vormerkung gesichert werden kann. Muster von Vormerkungen, Zwischenverfügungen und Widersprüchen sowie der Entwurf eines notariellen Grundstückskaufvertrages ergänzen die Publikation.

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Vormerkung und Widerspruch im Grundstücksverkehr, Peter Hilbert

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Erscheinungsdatum
2005
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