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Die Zukunft der Tarifkundenversorgung

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Bis 1998 war Wettbewerb in der Stromversorgung infolge des Systems der geschlossenen Versorgungsgebiete ausgeschlossen. Alle (Klein-)Kunden waren einem bestimmten EVU ohne Wahlmöglichkeit zugewiesen. Im Gegenzug unterlagen die EVU einer umfassenden staatlichen Aufsicht. Dazu gehörten im Bereich der Versorgung von Kleinkunden die Regelungen der Tarifkundenversorgung. Mit der Liberalisierung im Jahre 1998 wurde die Stromversorgung für den Wettbewerb geöffnet. Auch Kleinkunden können seit dem ihren Stromversorger frei wählen. Trotz dieses Systemwechsels wurden die Bestimmungen der Tarifkundenversorgung unverändert beibehalten. Auch nach der neuerlichen Novellierung des EnWG soll es weiterhin eine spezielle Anschluss- und Versorgungspflicht sowie eine besondere Preiskontrolle geben. Der vorliegende Band stellt diese Bestimmungen umfassend auf den Prüfstand. Inhalt und Schutzlücken werden dargestellt. Anschließend wird ihre Vereinbarkeit mit den Vorgaben des deutschen Verfassungsrechts und des europäischen Rechts analysiert. Auf der Grundlage dieser Maßstäbe werden ein eigener Neuregelungsvorschlag unterbreitet und das in der aktuellen EnWG-Novelle vorgeschlagene Konzept einer »Grundversorgung« untersucht.

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Die Zukunft der Tarifkundenversorgung, Christian Hampel

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2005
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