Haftung von Banken gegenüber ihren Kunden im bargeldlosen Zahlungsverkehr auf Grundlage des deutschen, französischen und kamerunischen Rechts
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Die vorliegende Arbeit behandelt die Rechtsprobleme des bargeldlosen Zahlungsverkehrs der Banken, die durch Rechtsprechung und Literatur diskutiert werden. Dabei handelt es sich aufgrund der Vielfalt der Gestaltungsformen und der durch Zahlungsvorgänge begründeten Rechtsbeziehungen zwischen den einzelnen Akteuren um ein anspruchvolles Dissertationsthema. Dies gilt zumal für eine rechtsvergleichende Untersuchung des deutschen, französischen und kamerunischen Rechts, die vorgenommen wird. Im 1. Teil der Arbeit werden die Rechtsverhältnisse bei den einzelnen Formen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs (Überweisung, Lastschrift, Scheck) behandelt. Die Unterscheidung zwischen Überweisungsvertrag und Girovertrag wird herausgearbeitet. Im 2. Teil wird der Umfang der Haftung von Banken, wiederum unterteilt nach Überweisung, Lastschrift und Scheck untersucht. Dabei werden die vielfältigen Detailprobleme durch Fälle veranschaulicht. Als Beispiel ist die Diskussion zur Prüfung der Berechtigung des Begünstigten und zur Fälschung der Unterschrift zu nennen. Dabei wird die Sphärentheorie erwähnt, die seit 1995 im deutschen Recht nicht mehr gilt und im französischen und kamerunischen Recht nur anerkannt ist, wenn die Einlösung eines Schecks mit verfälschter Unterschrift erfolgt. Im folgenden werden Haftungsprobleme bei Verzögerungen und Einwendungen sowie die Verletzung von Benachrichtigungs-, Warn- und Hinweispflichten der betroffenen Banken behandelt. In den abschließenden Stellungnahmen ist der Nutzen für die Banken schon als Argument zugunsten einer bestimmten Rechtsposition anzusehen. Im 3. Teil geht es um die Rechtsfolgen. Zunächst werden Schadensersatz-, Rückerstattungs-, und Verzugszinspflichten und danach im Anschluss Regreßansprüche der Bank aufgrund ungerechtfertigter Bereicherung untersucht. Die Arbeit wird durch eine Zusammenfassung abgeschlossen, die mit tragfähigen, die Präventivfunktion von Haftung übergehenden Überlegungen zur Vermeidung von Bankenhaftung aus der Sicht Kameruns enden.