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Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht

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Kennzeichnend für den »Hamburger Kommentar« ist die Darstellung des gesamten Insolvenzrechts, mit einer umfassenden Kommentierung der InsO sowie der sich angliedernden Rechtsgebiete wie dem insolvenzrechtlich relevanten Gesellschaftsrecht (Gesellschafter-, Geschäftsführer- und Beraterhaftung), der EUInsVO, der EGInsO, der InsVV, VbrInsVV sowie dem Insolvenzstrafrecht. Der Hamburger Kommentar bearbeitet die mit Inkrafttreten der zweiten Stufe der Insolvenzrechtsreform (»Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiunsgverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte«) einhergehenden Änderungen. So werden die neuen Regelungen für die gesamte insolvenzrechtliche Praxis top aktuell aufbereitet. Mit Blick auf die auch nach Inkrafttreten der Reform für Altfälle anwendbaren Normen sind zahlreiche Hinweise und Tipps eingearbeitet. • Privatinsolvenz • ESUG • Anfechtungsrecht • Geschäftsführer/Gesellschafterhaftung • InsVV auf dem aktuellsten Stand • Ausblick auf Regelungen über die Konzerninsolvenz Durch die Ergänzung und Erweiterung des Autorenteams ist die bewährte Qualität des Werks noch stärker in den Fokus gerückt worden. Ein weiterer Abschnitt zum Gesellschaftsrecht (etwa: Schuldverschreibungen, Patronatserklärungen) bereichert den Kommentar um einen weiteren wichtigen Aspekt. Wie gewohnt hilft die praxisnahe Aufbereitung mit Checklisten, Übersichten und Tipps Haftungsrisiken und typische Fehler zu vermeiden.

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Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, Michael-Andreas Schmidt

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2015
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