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Unternehmensbesteuerung in Frankreich
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Zu Beginn des Jahres 2005 wurde in Frankreich im Rahmen einer grundlegenden Reform die Besteuerung von Kapitalgesellschaften und ihrer Anteilseigner neu gestaltet. Hintergrund ist der Trend, körperschaftssteuerliche Anrechnungssysteme durch so genannte Shareholder-Relief-Verfahren zu ersetzen und damit die Vorgaben des europäischen Rechts zu erfüllen. Eine solche Änderung des Körperschaftsteuersystems hat tief greifende Konsequenzen für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Der Autor erläutert die neuen gesetzlichen Regelungen umfassend und beschreibt, in welchen Bereichen der Unternehmensbesteuerung sich etwas geändert hat und welche Auswirkungen sich infolge dessen bei fundamentalen unternehmerischen Entscheidungen ergeben.
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2005
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