Arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit der Auslagerung von Kantonsspitälern
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Im Zusammenhang mit der Reorganisation kantonaler Spitäler stellen sich auch heikle arbeitsrechtliche Fragen. Soweit bei Auslagerungen die Organisationsform der privatrechtlichen Aktiengesellschaften gewählt wird, ist zu prüfen, ob das Spitalpersonal weiterhin öffentlich-rechtlich angestellt werden kann oder ob diesfalls konsequenterweise auch die Anstellungsverhältnisse dem Obligationenrecht unterstehen. Unsicherheiten bestehen ferner in Bezug auf den Geltungsbereich der Arbeitsgesetzgebung des Bundes. Mit der auf den 1. Januar 2005 in Kraft getretenen Teilrevision sind teilweise noch verstärkt worden. Die Frage nach den Konsequenzen der Wahl der Organisationsform für die Anwendung der Arbeits- und Ruhezeitvorschriften hat gerade im Spitalbereich besondere Bedeutung. Die vorliegende Studie zur Rechtslage bei der Verselbstständigung des Kantonsspitals von Solothurn gibt über die konkrete Beurteilung hinaus auch einen Einblick in grundsätzliche Probleme bei der Abgrenzung bzw. Durchdringungen von öffentlichem und privatem Recht. Zudem vermittelt sie eine Anleitung zur Frage der Anwendbarkeit der revidierten Arbeitsgesetzgebung auf mit öffentlichen Aufgaben betraute Institutionen der zentralen, der dezentralen und der privatisierten Verwaltung.