Schulrecht Nordrhein-Westfalen
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Die Schule bietet ein weites Feld für rechtliche Spannungen. Schüler und ihre Eltern fragen zunehmend nach der juristischen Rechtfertigung der vielfältigen Zwänge. Lehrer auf der anderen Seite benötigen pädagogische Freiheiten, um ihren Beruf sinnvoll ausüben zu können. Die Konfliktträchtigkeit wird dadurch verstärkt, dass schon in der Schule wesentliche Weichen für die Lebenschancen eines Menschen gestellt werden. Die Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen gewährleistet die Vermeidung von Auseinandersetzungen und ermöglicht so die Konzentration auf die wichtige pädagogische Arbeit. Die Orientierung im Schulrecht wird allerdings dadurch erschwert, dass es eine kaum überschaubare Vielzahl an Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Rechtsvorschriften gibt. Der Gesetzgeber hat hier eine ganz erhebliche Vereinfachung vorgenommen: Am 27.1.2005 hat der nordrhein-westfälische Landtag das neue Schulgesetz verabschiedet, das zum 1.8.2005 in Kraft getreten ist. Dieses einheitliche Gesetz tritt an die Stelle der sieben unterschiedlichen Gesetze, die bisher die Grundlagen des Schulverhältnisses regelten sowie an die Stelle der nicht minder wichtigen Allgemeinen Schulordnung. Neben dieser formellen Zusammenfassung sind erhebliche Neuerungen in das nordrhein-westfälische Schulrecht eingeführt worden. Einige hiervon sind: generelles Rauch- und Alkoholverbot, Abitur nach 12 Jahren, zentrale Prüfungen für die Schulabschlüsse, Neuregelung der sonderpädagogischen Förderung. Generelle Leitlinie des neuen Schulgesetzes ist die größere Eigenverantwortlichkeit von Schule und Schulleitung. Die 2. Auflage erstreckt sich erstmals auf das gesamte Schulrecht und erläutert somit umfassend: das Schulrechtsverhältnis einschließlich aller wesentlichen Fragen der Schulpflicht, der Unterrichtsinhalte, der Leistungsbewertungen und Prüfungen, der erzieherischen Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen sowie des Datenschutzrechts, das Schulorganisationsrecht einschließlich der schulischen Mitwirkung, der Rechtsstellung des Schulträgers, der Schulaufsicht, der Schulfinanzierung und der Schulen in freier Trägerschaft, das Lehrerdienstrecht sowie das Schulverwaltungsverfahren und der gerichtliche Rechtsschutz. Die Autoren kennen aus langjähriger Erfahrung im Schulrecht die spezifischen Sichtweisen von Schülern, Eltern, Lehrern, Rechtsanwälten, Schulverwaltung und Gerichten und bringen ihre Kenntnis in die Darstellung ein.