Wirksamkeit und Inhaltskontrolle harter Patronatserklärungen
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Harte Patronatserklärungen stellen eine anerkannte und gebräuchliche Kreditsicherheit dar, die hauptsächlich in Konzernverhältnissen Anwendung findet. Die Rechtmäßigkeit dieses nicht kodifizierten Vertrages wurde jüngst durch ein instanzgerichtliches Urteil in Frage gestellt. In dieser Arbeit wird zunächst die Natur des Patronatsvertrages näher erläutert, wobei insbesondere die Hauptleistungspflicht im Lichte der Schuldrechtsreform begutachtet wird. Der Schwerpunkt liegt auf der eingehenden Untersuchung der Anwendbarkeit des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf harte Patronatserklärungen und der entsprechenden Inhaltskontrolle. Zuletzt wird auf die Voraussetzungen einer Sittenwidrigkeit und andere Unwirksamkeitsgründe eingegangen.