Die Garantiehaftung des Verkäufers im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag
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Der Begriff der Garantie hat mit In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts nahezu inflationär Einzug in das BGB gehalten. War er zuvor im Gesetz nicht zu finden, nennen nun verschiedene Paragraphen den Begriff ausdrücklich. Bereits vor In-Kraft-Treten der Schuldrechtsreform war der Garantiebegriff im Kaufrecht mit den unterschiedlichsten Rechtsinstituten verknüpft. Zu nennen ist hier insbesondere die Garantiehaftung bei anfänglichem Unvermögen, beim Rechtskauf, bei der Gattungsschuld, bei Vorliegen von Mängeln und beim Nichtvorliegen von zugesicherten Eigenschaften sowie der unselbstständige und selbstständige Garantievertrag mit dem Verkäufer und ggf. einer Drittperson wie dem Hersteller. Die Abgrenzung der Tatbestände und der Rechtsfolgen von Fehlerhaftung, Eigenschaftszusicherung sowie unselbstständigem und selbstständigem Garantievertrag, wenn Anknüpfungspunkt des letzteren ebenfalls Beschaffenheitsmerkmale der Kaufsache waren, war dogmatisch alles andere als sicher. Der bereits vorhandene juristische Begriffsreichtum wurde dann weiter angereichert durch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie und deren Umsetzung ins nationale Recht. Das vorliegende Werk analysiert die Garantiehaftung des Verkäufers gegenüber dem Käufer nach der Schuldrechtsreform und klärt das Schicksal der bislang anerkannten Garantiehaftungstatbestände. Dabei wird zunächst aufgezeigt, wann, in welchem Umfang, wie lange und warum der Verkäufer nach der bisherigen gesetzlichen Konzeption dem Käufer das Mangelrisiko abnimmt, ob insoweit privatonome Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, welche Grenzen zu beachten sind und welche Erwägungen etwaigen Grenzen zugrunde liegen. Im Anschluss daran ist die Reichweite und Ausgestaltung der Garantiehaftung des Verkäufers nach der Schuldrechtsreform zu klären. Gegenstand der weiteren Betrachtung ist die Frage, ob der gesetzlichen Mängelhaftung durch (negative) Beschaffenheitsvereinbarungen i. S. d. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB wirksam begegnet werden kann. Nachfolgend wird das Schicksal der im bisherigen Recht anerkannten Tatbestände untersucht. Nachdem der verbleibende Anwendungsbereich für selbstständige Garantien im Rahmen des Kaufvertrages geklärt wurde, wendet sich die Arbeit der Frage zu, ob und inwieweit die unselbstständige Garantie eine Regelung in § 443 BGB erfahren hat. Abschließend wird die Frage der Möglichkeiten des Ausschlusses und der (auch zeitlichen) Beschränkung der Garantiehaftung des Verkäufers nach neuem Recht beantwortet. Gesetzgebungsvorschläge und -aktivitäten in Bezug auf diese Vorschrift werden einer kritischen Würdigung unterzogen und ein eigener Vorschlag zur Formulierung und systematischen Positionierung unterbreitet.