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Die Untersuchung befasst sich mit den das Arbeitsrecht konstituierenden zentralen Begriffen Arbeitsvertrag, Arbeitsverhältnis, Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Auszugehen sei vom Arbeitsvertragsbegriff; die übrigen drei Begriffe leiten sich von ihm ab. Der heute noch vielfach übliche Ansatz beim „Arbeitnehmerstatus“ sei abzulehnen. Welches Merkmal im geltenden Recht das „essentiale negotii“ des Arbeitsvertrages bildet, ist sehr umstritten. Das Merkmal persönliche Abhängigkeit der Rechtsprechung sieht sich gewichtigen Gegenargumenten durch die Literatur ausgesetzt. Der Verfasser setzt sich mit den möglichen Alternativen eingehend auseinander. Er kommt zum Ergebnis, der im Arbeitsvertrag eingeräumte Anspruch des Arbeitgebers auf Nutzung der Arbeitskraft des Arbeitnehmers bilde das massgebende Kriterium des geltenden Arbeitsvertragsbegriffs. Dies wird mithilfe der anerkannten Instrumente der Gesetzesauslegung näher begründet.
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Die vier zentralen Begriffe des Arbeitsrechts, Gerhard Schirdewahn
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- 2005
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