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Kleidung und Recht

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Kleidung unterliegt auf den ersten Blick keinen rechtlichen Regelungen. Aber schon das islamische Kopftuch einer muslimischen Lehrerin an einer staatlichen Schule und der Schwimmanzug einer muslimischen Schülerin zeigen, dass Kleidung kein rechtsfreier Raum ist. Wie sich jemand anzieht oder auszieht, kann vielmehr zu einem Problem der verschiedensten Rechtsgebiete werden, z. B. des Verfassungsrechts, des Verwaltungsrechts, des Zivilrechts, des Arbeitsrechts oder sogar des Strafrechts. Clubregeln, Schuluniformen, Produktpiraterie, „Firmenkluft“, Dienstkleidung, unbefugtes Uniformtragen, Funktion der Richterrobe, Trikotwerbung im Sport, Proteste gegen Pelzmäntel sowie das Gegenteil von Kleidung (Nacktheit) sind nur einige Stichworte zu diesem vielgestaltigen Thema. Die auch für Nichtjuristen leicht verständlich geschriebene, anschauliche Schrift ist eine Quelle teils ernster, teils vergnüglicher Informationen.

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Kleidung und Recht, Ingo von Münch

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Erscheinungsdatum
2005
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