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Mietrecht im 19. Jahrhundert

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Ausgangspunkt für die Arbeit war eine Aussage des Spätpandektisten Heinrich Dernburg, der die sozialen Aspekte des Mietrechts im Preußischen Allgemeinen Landrecht (ALR) betonte. Diese Betonung legte eine genauere Untersuchung und – da Dernburg selbst vergleichend auf das gemeine Recht verwies – einen ausführlichen Vergleich mit dem gemeinen Recht nahe. In der Arbeit werden die tatsächlichen Gegebenheiten für den Mieter dargestellt. Sodann werden die Regelungen im gemeinen Recht (mit den Ursprüngen im klassischen römischen Recht) und im ALR zunächst einzeln dargestellt und dann vor dem Hintergrund der sozialen Wirklichkeit miteinander verglichen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, daß das ALR zwar in der Theorie «soziale Komponenten» aufwies, die sich aber in der Praxis für den Mieter nicht auswirkten.

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Mietrecht im 19. Jahrhundert, Friederike Quaisser

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2005
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(Paperback)
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