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Die befristete Übernahme im Anschluss an ein Berufsausbildungsverhältnis

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Der Autor befasst sich mit den Rechtsfragen, die sich stellen, wenn ein Auszubildender nach dem Abschluss seiner Berufsausbildung bei dem Arbeitgeber für eine bestimmte Zeit in einem Arbeitsverhältnis weiterbeschäftigt werden soll. In der Praxis spielen befristete Arbeitsverhältnisse im Anschluss an ein Berufsausbildungsverhältnis eine immer bedeutender werdende Rolle. Die Befristungsquote der in einem Arbeitsverhältnis stehenden Arbeitnehmer, die ihre Berufsausbildung gerade abgeschlossen haben, ist weit überdurchschnittlich. Immer weniger Auszubildende werden sogleich nach dem Abschluss der Berufausbildung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Die vorliegende Untersuchung fokussiert sich vor allem auf die einschlägigen Befristungsmöglichkeiten des § 14 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Für die Rechtfertigung der Befristung eines Arbeitsvertrages kommen vor allem die Befristungsmöglichkeiten gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 2, 5, 6 sowie Abs. 2 S. 1 Teilzeit- und Befristungsgesetz in Betracht. Dabei stellen sich eine Reihe von Auslegungs- und Abgrenzungsfragen, denen detailliert nachgegangen wird. Untersucht werden zudem tarifvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten, um die befristete Übernahme von Auszubildenden zum Gegenstand einer Abschlussnorm im Sinne des § 1 Abs. 1 TVG zu machen. Ferner werden die Rechtsfragen diskutiert, welche sich in formeller und sonstiger Hinsicht beim Vertragsschluss in einer solchen Situation stellen. Schließlich werden betriebsverfassungsrechtliche Aspekte betrachtet.

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Die befristete Übernahme im Anschluss an ein Berufsausbildungsverhältnis, Erik Schwefer

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2005
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