Verfassung und Richterspruch
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Verfassungsgerichtliche Institutionen- und Kompetenzprofile finden sich gegenwärtig in vielen politischen Gemeinwesen. Dort, wo nicht nur die Prozeduren, sondern sogar die Inhalte des politischen Prozesses dem letztverbindlichen Richterspruch unterliegen, entfaltet die Verfassungsrechtsprechung eine besonders nachhaltige und weitreichende Wirkung. Höchstrichterliche Entscheidungen prägen politisches System und Rechtskultur in diesem Fall derart, dass der Jurisdiktion der Status einer souveränen Instanz zukommt. Mit der Legitimität dieser Version von Verfassungsgerichtsbarkeit befasst sich das vorliegende Werk. Es behandelt das Thema Verfassungsgerichtsbarkeit als Abstraktum, bringt die Mannigfaltigkeit der Erscheinungsformen von (Verfassungs-)Gerichtsbarkeit in eine gedankliche Ordnung, konzipiert Verfassungsgerichtsbarkeit als die institutionell verankerte gerichtliche Überprüfbarkeit sämtlicher staatlicher Akte und erörtert das „Ob und Überhaupt" von Verfassungsgerichtsbarkeit im demokratischen Verfassungsstaat. Der Studie zufolge sprechen pragmatische Gründe sowohl für die Rechtfertigbarkeit einer solchen gerichtlichen Aufsicht als auch für die Geeignetheit der Gerichtsbarkeit hierzu. Prinzipientheoretische Eindeutigkeit hingegen lasse sich weder für noch gegen die Institution der umfassenden Verfassungsgerichtsbarkeit anführen. Aktuelle Bedeutung besitzt die Problematik des legitimen verfassungsgerichtlichen Wirkens insbesondere im Blick auf die Rechts- und Herrschaftsordnung der Europäischen Union.