Das Nachgründungsstadium der AG und die Problematik des § 52 AktG unter Berücksichtigung der Situation junger StartUp-Unternehmen
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Börseneuphorie und eine neue Gründerwelle, ausgelöst durch die sogenannte New Economy, sind Kennzeichen der späten 90er Jahre. Dies hat zu einer wachsenden Attraktivität der AG als Rechtsform geführt und die aktienrechtlichen Nachgründungsregeln zurück in den Blickpunkt des wirtschaftsrechtlichen Interesses gerückt. Die Arbeit analysiert die Entstehungsgeschichte der Nachgründung sowie ihre Funktion in der modernen Wirtschaftswelt. Ist die Einschränkung der ursprünglich von den Anteilseignern unabhängigen Leitung der AG durch den Vorstand berechtigt? Sind die jüngsten gesetzgeberischen Änderungen im Rahmen des Namensaktiengesetzes (NaStraG) zielführend oder wäre im Spannungsfeld zwischen wirtschaftlicher Freiheit und Schutz der Aktionäre und Gläubiger nicht eine andere Lösung die bessere gewesen?