Kollidierende Privatinteressen im Verwaltungsrecht
Autoren
Mehr zum Buch
In der Ende 1992 erschienenen Habilitationsschrift hat Matthias Schmidt-Preuß für eine Neukonzeption des subjektiven öffentlichen Rechts in multipolaren Konfliktlagen plädiert und die Konfliktschlichtungsformel vorgeschlagen. Sie fragt nach der tatbestandlichen Balance der kollidierenden Privatinteressen im Gesetz. Entscheidend ist, ob sie im Sinne einer Ausgleichsordnung einem normativen Konfliktschlichtungsprogramm unterstellt sind. Damit soll der Bürger-Bürger-Relation im Verwaltungsrecht - vom Bau- und Umweltrecht bis hin zum öffentlichen Wirtschaftsrecht - Rechnung getragen werden. In diesen von Hause aus für das Zivilrecht typischen Konstellationen bemißt sich Drittschutz - so die zentrale These der Arbeit - nach dem normativen Horizontalverhältnis. Dieser Neuansatz hat ein vielfältiges Echo gefunden. Die Neuauflage setzt sich mit der Rezeption in Rechtsprechung und Literatur eingehend auseinander. Zugleich analysiert sie die multipolaren Gesetze auf neuestem Stand und „testet“ diese anhand der Konfliktschlichtungsformel. Das gilt z. B. auch für moderne Materien wie das Regulierungsrecht - das Telekommunikationsgesetz 2004 und das Energiewirtschaftsgesetz 2005 sind eingearbeitet - oder das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen 2005. Zusätzliche Aktualität gewinnt die Thematik durch die modernen Entwicklungen des subjektiven öffentlichen Rechts auf europäischer und internationaler Ebene. Hierzu wird zum einen die neueste EuGH-Rechtsprechung zu nicht umgesetzten Richtlinien erörtert, zum anderen auf die Problematik der Verbandsklage im Kontext von Aarhus-Konvention und EG-Öffentlichkeitsbeteiligungs-Richtlinie eingegangen. In der bewährten Systematik des Werkes folgen der konzeptionellen Grundlegung der Besondere Teil mit den drittschutzrelevanten Referenzfeldern sowie Strukturfragen des Verwaltungsverfahrens- und -prozeßrechts. Die Neuauflage zieht Bilanz und blickt zugleich in die Zukunft. Matthias Schmidt-Preuß präsentiert das subjektive öffentliche Recht für Theorie und Praxis auf dem neuesten Stand und zeigt, daß die Konfliktschlichtungsformel auch den Herausforderungen moderner Rechtsentwicklungen gewachsen ist.