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Im 15. und 16. Jahrhundert war Görlitz das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Oberlausitz mit etwa zehntausend Einwohnern, vergleichbar mit Frankfurt am Main. Die florierende Tuchfabrikation führte zu einer ausgeprägten ökonomischen und sozialen Differenzierung, ähnlich wie in der Handelsmetropole Augsburg. Trotz der Untertänigkeit gegenüber dem böhmischen König und der fehlenden Reichsunmittelbarkeit verfügte die Stadt über ein hohes Maß an politischer Unabhängigkeit und wird zu den sogenannten »Autonomiestädten« gezählt. Ein zentraler Aspekt ist die eigenständige Gerichtsbarkeit, die hier erstmals in Bezug auf Stadtverfassung, Strafrecht und den Umgang mit abweichendem Verhalten untersucht wird. Es zeigt sich, dass Görlitz eine besondere innerstädtische Verfassung und eine spezifische Rechtstradition aufwies, was Auswirkungen auf das Verhältnis der Bürger zur städtischen Obrigkeit und ihre alltäglichen Konflikte hatte. Im Gegensatz zu Städten wie Nürnberg oder Köln, wo eine flexible Justizpraxis vorherrschte, stützte sich der Görlitzer Stadtrat ausschließlich auf die Legitimation des Königs und hielt an starren Normen des Sachsenrechts fest. Dies führte zu einer geringeren Effizienz der Strafgerichtsbarkeit und unzureichender Kontrolle alltäglicher Konflikte, was möglicherweise für den Nordosten des Reiches typisch war. Die beobachteten Zusammenhänge könnten somit auch über Görlitz hinaus von Bedeutung sein.
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Städtische Obrigkeit und Soziale Kontrolle, Lars Behrisch
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2005
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