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Der Ausgleich unfallbedingter Personenschäden in Neuseeland und Deutschland

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Im heutigen «Zeitalter der Unfälle» wird jeder Rechtsordnung bezüglich des Ausgleichs unfallbedingter Personenschäden eine Regelungsaufgabe von großer sozialer Tragweite auferlegt. Nach einer weltweit beachteten Konstruktion des neuseeländischen Rechts sind unfallbedingte Personenschäden durch eine Volksversicherung auszugleichen. Die Volksversicherung wird nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen begründet und löst damit das private Haftpflichtrecht, aber auch das Recht der privaten Haftpflichtversicherung, weitgehend durch ein sozialversicherungsrechtliches Modell ab. In der Diskussion um eine mögliche Reform des Haftungsrechts wird weltweit immer wieder auf das neuseeländische Modell Bezug genommen. Nur selten ist dieses Modell aber bisher eingehend ausgearbeitet und vergleichend gewürdigt worden. Vor diesem Hintergrund stellt die Arbeit die Vor- und Nachteile der rivalisierenden Haftungssysteme einander gegenüber, arbeitet Vorteile und Schwächen der einzelnen Systeme heraus und liefert so einen weitreichenden theoretischen und anwendungsorientierten Erkenntnisgewinn.

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Der Ausgleich unfallbedingter Personenschäden in Neuseeland und Deutschland, Michèl Vollmerhaus

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2005
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