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Volksgesetzgebung und Grundrechte

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Grundrechte berechtigen den Bürger und binden den Staat, insbesondere den Gesetzgeber. Doch was geschieht, wenn der Bürger selbst Gesetze erlässt? Ist er dann als (gesetzgebender) Bürger grundrechtsberechtigt oder als (staatlicher) Gesetzgeber grundrechtsgebunden? Diese Fragestellung, die die Begriffe des gesetzgebenden Bürgers und des bürgerlichen Gesetzgebers umfasst, steht im Zentrum des Staatsrechts und betrifft sowohl die Grundrechte als auch das Staatsorganisationsrecht. Es geht um die Grundlagen des Gemeinwesens, insbesondere um das Verhältnis von Staat und Gesellschaft sowie um grundlegende rechtliche Fragen, wie die Beziehung zwischen subjektiven Rechten und staatlichen Kompetenzen. Der Autor erörtert das Verfahren der Volksgesetzgebung, das in allen Bundesländern bekannt ist. Methodisch und normtextorientiert analysiert er die verschiedenen Phasen des Volksgesetzgebungsverfahrens, um zu klären, ob die Bürger (grundrechtsgebunden) Staatsgewalt ausüben oder (grundrechtsberechtigt) ihre Freiheit ausleben. Seine differenzierte Antwort steht im Gegensatz zur bisherigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Grundrechtsgeltung im Volksgesetzgebungsverfahren. Die Dissertation wurde 2004 mit dem Harry-Westermann-Preis der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Münster ausgezeichnet.

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Volksgesetzgebung und Grundrechte, Bernd J. Hartmann

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2005
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(Paperback)
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