Schiedsgerichtsbarkeit und Gemeinschaftsrecht
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Die Institution der Schiedsgerichtsbarkeit hat sich im internationalen Handelsverkehr als ein 'Erfolgsmodell' erwiesen. Die Europäische Gemeinschaft verhält sich bei der Regulierung der Schiedsgerichtsbarkeit zurückhaltend. Die Rechtspraxis zeigt allerdings, dass die Schiedsgerichtsbarkeit und das Gemeinschaftsrecht keine isolierten Phänomene darstellen. Petra Zobel geht daher der Frage nach, inwieweit die Schiedsgerichtsbarkeit in das System der Gemeinschaftsrechtsordnung integriert ist. Sie untersucht das Verständnis des Anwendungsbereiches des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens (EVÜ) und kommt zu dem Ergebnis, dass das EVÜ die Vertragsstaaten nicht verpflichtet, die für Schiedsgerichte geltenden Kollisionsregeln entsprechend dem EVÜ auszugestalten: eine sinnvolle Exklusion. Ferner zeigt die Autorin auf Grundlage der Nordsee- und Eco Swiss-Entscheidung eine Disharmonie von Integration und Exklusion auf. Zum einen werden die Schiedsgerichte im Rahmen der Anwendungspflicht zwingender Vorschriften des Gemeinschaftsrechts in das europäisches Rechtssystem integriert, andererseits im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens wieder exkludiert. Zur Auflösung dieser Disharmonie fordert die Autorin, den Schiedsgerichten die Vorlageberechtigung nach Art. 234 EGV einzuräumen. Diese Arbeit wurde im Mai 2006 mit dem DIS-Förderpreis der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e. V. (DIS) ausgezeichnet.