Die Reform des Südtiroler Autonomiestatuts
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Im Jahre 2001 hat das Südtiroler Autonomiestatut nach fast 30 Jahren einschneidende Änderungen erfahren. Das VerfGes Nr. 2/2001 hat das institutionelle Gefüge Südtirols neu geordnet und insbesondere im Verhältnis der Region Trentino-Südtirol zu den Autonomen Provinzen Bozen-Südtirol und Trient-Trentino, in den Bereichen Wahlgesetzgebung und Einrichtungen direkter Demokratie, beim Ladinerschutz und hinsichtlich des Abänderungsverfahrens zum Autonomiestatut grundlegend eingegriffen. Das vorliegende Werk gibt erstmals einen vergleichenden Überblick über die alten und neuen statutarischen Bestimmungen und die ihnen zugrunde liegenden Problematiken. Ein besonderes Augenmerk wird auf den aktuellen Stand der Umsetzung der Statutenreform gelegt. Meinhard Durnwalder, Jahrgang 1976, Integriertes Diplomstudium der Rechtswissenschaften-Italienisches Recht an der Leopold-Franzens-Universität Innsbruck, 2002 Sponsion zum Mag. iur.. Seit Juni 2005 als freier Rechtsanwalt in Bozen tätig.