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Die Limited in Deutschland

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Nach der neuen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes darf die englische „Limited“ nicht nur ungehindert in Deutschland tätig werden, sie kann auch ganz hierher umziehen. Die „Limited“ mit ausschliesslichem Sitz in Deutschland für ein paar hundert Euro ist auf einmal möglich, der nationale Schutzwall eingestürzt. Wozu dann noch die teure und umständliche GmbH? Viele stempeln diese schon zum Auslaufmodell und predigen das Hohelied der „Limited“. Doch was kommt nach deren Gründung? Muss der Schreinermeister Müller (fortan wohl Mueller) seine „Limited“ beim hiesigen Handelsregister anmelden? Wo kann sie klagen und verklagt werden? Wonach richten sich die Zwangsvollstreckung und Insolvenz? Wo muss bilanziert werden? In Deutschland? In England? In Deutschland und in England? Wo muss die „Limited“ welche Steuern zahlen? Wann gilt überhaupt deutsches, wann englisches Recht? Wann haftet der Schreinermeister trotz seiner „Limited“ persönlich? Und: Lohnt das Ganze überhaupt? Wäre unsere gute alte GmbH nicht vielleicht doch die bessere Wahl? Fragen, die andeuten, dass es vielleicht doch nicht so einfach ist, eine Gesellschaftsform aus ihrem ureigenen Rechtssystem zu entfernen und in der Fremde praktizieren zu lassen. Das Buch gibt umfassende, aber auch für den Laien verständliche Antworten auf diese und viele andere Fragen. Darüber hinaus enthält das Buch ein Satzungsmuster für eine „Limited“, die Übersetzung des amtlichen Gründungs-Merkblattes ins Deutsche und den redaktionell bearbeiteten Text des „Companies Act 1985“, dem gesetzlichen Regelungsrahmen der „Limited“. Die erweiterte vierte Auflage berücksichtigt die jüngste Rechtsentwicklung in Deutschland und in England und beschäftigt sich in besonderer Weise mit dem Phänomen der „Limited & Co KG“.

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ISBN
9783937686431

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