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Die vorliegende Arbeit behandelt die Grenzen zulässiger Diskriminierung im allgemeinen Zivilrecht. Traditionell werden diese Grenzen durch die Abwägung der verfassungsrechtlich geschützten Interessen des Diskriminierers und der Interessen des Diskriminierungsopfers ermittelt. Dieser Ansatz könnte auch im Kontext des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes relevant bleiben, da es lediglich Diskriminierung aufgrund der in § 1 ADG genannten Merkmale erfasst und bestehende Diskriminierungsverbote unberührt lässt. Der Verfasser kritisiert jedoch diesen Ansatz als grundsätzlich fehlerhaft. Das Grundgesetz überlässt den Ausgleich zwischen den Interessen des Diskriminierenden und des Opfers primär dem Gesetzgeber, der mit der Entscheidung für die Privatautonomie eine verfassungsrechtlich zulässige Grundlage für die grundsätzliche Zulässigkeit von Diskriminierung im Privatrechtsverkehr geschaffen hat. Entscheidend ist, inwieweit sich trotz dieser Grundsatzentscheidung ungeschriebene Diskriminierungsverbote begründen lassen. Jens Dammann versucht, diese Frage zu klären und analysiert zudem die Vorgaben der Richtlinie 2000/43/EG sowie die des geplanten Antidiskriminierungsgesetzes im Detail. Die Arbeit wurde mit dem Walter-Kolb-Gedächtnispreis 2005 der Stadt Frankfurt am Main ausgezeichnet.
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Die Grenzen zulässiger Diskriminierung im allgemeinen Zivilrecht, Jens C. Dammann
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- 2005
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