Consilia
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Vom 16. bis zum 18. Jahrhundert gelangten in Deutschland mehr als 190 Sammlungen mit Rechtsgutachten zum Druck. Der Tradition des römischen Rechts folgend, wurden sie meist als „consilia“ bezeichnet. Ihre Verfasser waren zum Teil einzelne Rechtsgelehrte, überwiegend entstanden sie im Namen der juristischen Fakultäten. Dieses Phänomen war eng mit einer Institution verknüpft, die im Zentrum der Gerichtsverfassung des Alten Reichs stand, der Aktenversendung. Sehr viele Gerichte fällten ihre Urteile in Zivil- und Strafsachen nicht selbst, sondern delegierten die Entscheidung auf die sog. Spruchkollegien der Rechtsfakultäten. Der rechtshistorische Kenntnisstand zur damaligen Gutachtenpraxis ist dürftig. Dies gilt besonders für die Erforschung jener Konsilien, die für private Auftraggeber erstattet wurden. Auch diese Expertisen sind in den gedruckten Sammlungen in unüberschaubarer Zahl enthalten. Das Deutungsmuster, das diesem Buch zugrunde liegt, lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die Praxis der Rechtsgutachten in der frühen Neuzeit ist als Markt zu verstehen, auf dem professionelle juristische Dienstleistungen in großer Zahl angeboten und nachgefragt wurden. Dieses Marktgeschehen wird in den fünf Teilen der Studien aus verschiedenen Perspektiven beobachtet und gedeutet.