Bewußtseinstheorie ohne Ich-Prinzip?
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Seit Beginn der Neuzeit wird speziell das logische Denken durch die Struktur des Ichbegriffs interpretiert und aus ihm abgeleitet. Dieser Ichbegriff wird seit Kant als transzendentaler von einem empirischen unterschieden. Der Begriff des empirischen Ich wird als Erlebniskomplexion, der Begriff des transzendentalen Ich dagegen als Konstitutionsprinzip gedacht. Husserl und Natorp unternehmen im 20. Jh. den Versuch, eine Theorie der Subjektivität aufzustellen. Die Auseinandersetzung zwischen Husserl und Natorp wird unter dem Gesichtspunkt untersucht, inwiefern ihre Subjektivitätstheorien den Anforderungen gerecht werden, die an das Gedachtwerden des Ichbegriffs gestellt werden müssen. Der Verfasser fragt daher, welche systematische Position dem Ichbegriff zukommt. Wird der Begriff des Ich von Husserl und Natorp als transzendentaler (als allgemeines Prinzip) oder als empirischer (als grundlegendes Faktum für subjektive und individuelle Vermögen) gedacht? Während für Natorp dem Ichbegriff keine so grundlegende systematische Stellung zukommt, da er ihn einerseits lediglich als das bloße Bewußthaben von etwas und andererseits als leeres Identitätszentrum auffasst, das sich gegenüber dem vielfältigen Bewußthaben von etwas identisch durchhält, zeigt sich, daß Husserl den Begriff des reinen Ich sehr wohl als Einheits-, Konstitutions- und Erkenntnisprinzip denkt.