Der Einsatz von Lebensversicherungen als Kreditsicherungsmittel in Deutschland und Frankreich
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Der Verfasser behandelt die für die Praxis überaus relevante Frage der Verwendung von Lebensversicherungen als Kreditsicherungsmittel in Deutschland und Frankreich. Wegen der unbestrittenen Popularität des Themas sowie der zunehmenden grenzüberschreitenden Kreditvergaben beleuchtet die Arbeit durch eine rechtsvergleichende Betrachtung die unterschiedliche Behandlung von Lebensversicherungen als Kreditsicherungsmittel in beiden Ländern. Hierbei werden insbesondere rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Bestellung der Lebensversicherung als Kreditsicherheit, aber auch die Frage der Rechte der Beteiligten näher erläutert. Einen Schwerpunkt legt der Verfasser auf die Darstellung der Zuverlässigkeit und Verbreitung des Rechtsinstituts der Sicherungsabtretung im französischen Recht. Der Verfasser arbeitet heraus, dass in Deutschland und Frankreich verschiedene Rechtsinstitute zur Verwendung von Lebensversicherungen als Kreditsicherungsmittel herangezogen werden: Während in Deutschland Lebensversicherungen üblicherweise über die Sicherungszession als Kreditsicherungsmittel bestellt werden, ist in Frankreich die treuhänderische Anweisung (délégation imparfaite) das geläufigste Kreditsicherungsmittel im Zusammenhang mit der Lebensversicherung. Obwohl beide Konstruktionen rechtstheoretisch unterschiedliche Folgen haben, zeigt der Verfasser anschaulich, dass sich beide Rechtsinstitute in der Rechtswirklichkeit dank vertraglicher Konstruktionen überaus ähnlich sind. Zugleich befasst sich der Verfasser aber auch mit den rechtlichen Unterschieden, die insbesondere in der grenzüberschreitenden Kreditvergabe zu beachten sind und zeigt die international-privatrechtlichen Probleme auf, die sich bei einer Kreditvergabe „über die Grenze“ typischerweise stellen. In der Anlage befindet sich schließlich ein in Frankreich üblicher Sicherungsbestellungsvertrag in deutscher und französischer Sprache.