Basiswissen Kollektivarbeitsrecht
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Neben dem Individual-Arbeitsrecht, das die Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer regelt, existiert das kollektive Arbeitsrecht. Dieses wiederum dient dem Ausgleich der Interessengegensätze zwischen Arbeitgebern/Arbeitgeberverbänden und Arbeitnehmerzusammenschlüssen, wie beispielsweise Gewerkschaften und Betriebsräten sowie der Schaffung allgemeiner, für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gültiger Regelungen. Guido Matthey gibt einen einführenden Einblick in die Inhalte und Anwendungsbereiche des Kollektivarbeitsrechts, wobei dem Betriebsverfassungsrecht besondere Bedeutung beigemessen wird. Hierbei gerät insbesondere der Betriebsrat hinsichtlich seiner Konstituierung, seiner Aufgaben sowie seiner Mitwirkung und Mitbestimmung in den Mittelpunkt der Thematik. Neben praktischen Mustern für die Betriebsparteien wird das Kollektivarbeitsrecht anhand zahlreicher Fallbeispiele anschaulich dargestellt. Dieses Praxishandbuch richtet sich an alle Unternehmer, Betriebsleiter und Mitarbeiter – insbesondere in den Personalabteilungen – die mit dem Kollektivarbeitsrecht befasst sind.