Kapitalmarktrechtliche Transparenzbestimmungen und die Offenlegung von Beteiligungsverhältnissen
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Die §§ 21 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) bilden die zentralen gesetzlichen Vorschriften für die Offenlegung der Stimmrechte an börsennotierten Gesellschaften. Maßgebend für deren Ausgestaltung waren und sind die Harmonisierungs- und Integrationsbemühungen des europäischen Gesetzgebers. Im Mittelpunkt der Untersuchung des deutschen Rechts stehen die in § 22 WpHG normierten Zurechnungstatbestände und die damit verbundenen Auslegungsfragen. Kernstück bildet hierbei die Zurechnung im Falle eines Acting-in-Concert und die hiermit sowohl nach WpHG als auch nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) verbundenen Problemstellungen. Neben den vorbezeichneten Offenlegungspflichten erörtert die Arbeit eine Reihe weiterer kapitalmarktrechtlicher Verhaltenspflichten im Kontext beteiligungsrelevanter Sachverhalte, (unter anderem das Verbot von Insiderdealing und der Kurs- und Marktmanipulation, Ad-hoc-Publizität, Directors’ Dealings sowie Transparenzpflichten nach WpÜG). Vor dem Hintergrund der Auslegungsfragen des deutschen Rechts widmet sich die Arbeit rechtsvergleichend der Ausgestaltung und Anwendung beteiligungsrelevanter Publizitätspflichten im englischen und US-amerikanischen Recht.