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Leobschütz, heute eine unbedeutende Kleinstadt an der polnisch-tschechischen Grenze, war im Mittelalter eine der größten Städte in Nordmähren und Oberschlesien. Die Stadt erlangte durch ihr einzigartiges Stadtrecht, das im 13. Jahrhundert an zahlreiche kleinere Orte weitergegeben wurde, besondere Bedeutung und wurde bis in die Frühe Neuzeit Rechtsvorort einer eigenen Stadtrechtsfamilie. Neben dem Magdeburger Recht und dem Halle-Neumarkter Recht ist das Leobschützer Recht, dessen Ursprung unklar bleibt, das dritte eigenständige Recht in dieser Region. Wichtige Dokumente sind eine umfangreiche Privilegienbestätigung und eine Waldschenkungsurkunde von König Přemysl Otakar II. Diese Texte sind in einer prachtvoll gestalteten Pergamenthandschrift versammelt, deren Vollendung im Jahr 1421 einen Meilenstein der schlesischen Buchproduktion darstellt. Die Handschrift wurde von Nicolaus Brevis, einem Krakauer Stuhlschreiber, sorgfältig geschrieben und von dem Illuminator Johannes von Zittau reich verziert. Sie ist ein Beispiel für ein kunstvoll gestaltetes Rechtsbuch als Ausdruck stadtbürgerlicher Emanzipation. Die Ausgabe bietet eine kritische Edition des gesamten Leobschützer Rechtsbuches, Einführungen in die Texte sowie einen Tafelteil mit allen Miniaturen der Handschrift. Zudem dokumentiert ein Projekt des Danziger Künstlers Krzysztof Izdebski den Versuch, verlorene Farbwerte der Bildseiten zu rekonstruieren.
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Das "Leobschützer Rechtsbuch", Winfried Irgang
- Sprache
- Erscheinungsdatum
- 2006
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