Novellierung der EU-Abfallrahmenrichtlinie
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Die EG-Abfallrahmenrichtlinie wird seit Jahren wegen ihrer terminologischen Unschärfe kritisiert. Über grundlegende Regelungselemente wie den Abfallbegriff, die Abgrenzung von Verwertung und Beseitigung und die Anforderung der Schadlosigkeit herrscht nach wie vor keine ausreichende Klarheit. Die begrifflichen Unklarheiten beeinträchtigen die Umsetzung des EG-Rechts in nationales Recht (KrW-/AbfG) und den Vollzug in den Mitgliedstaaten. Nunmehr steht die Richtlinie auf der Reformagenda der Europäischen Kommission. Vor diesem Hintergrund hat das Bundesumweltministerium Prof. Dr. Hans-Joachim Koch und Dr. Moritz Reese beauftragt, einen Vorschlag zur Novellierung der Abfallrahmenrichtlinie zu erarbeiten. In einer grundlegenden Problemanalyse legen die Verfasser dar, dass punktuelle Korrekturen und Konkretisierungen nicht geeignet sind, Rechtssicherheit und Effektivität des abfallrechtlichen Regelungsregimes herzustellen. Unerlässlich ist vielmehr eine grundsätzliche Funktionsbestimmung für das Abfallrecht im komplexen Regelungsverbund von Umwelt und Wirtschaftsrecht. Kernfrage abfallrechtlicher Regulierung ist dabei nicht allein, welche Schranken und Kontrollen der Umweltschutz im europäischen Entsorgungsmarkt erfordert. Weiter ist vielmehr zu fragen, inwieweit diese Schranken und Kontrollen gerade durch das Abfallrecht gewährleistet werden müssen. Dabei erweist sich, dass der Regelungsanspruch des Abfallrechts sukzessive reduziert werden sollte und dass der anlagen-, stoff- und produktbezogenen Standardsetzung auf europäischer Ebene eine fundamentale Bedeutung für einen funktionsfähigen Abfallwirtschaftsmarkt in der EU zukommt.