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Förderregelungen für erneuerbare Energien im Lichte des europäischen Wirtschaftsrechts

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Das Ringen um den ökonomisch und ökologisch effizientesten Fördermechanismus für die erneuerbaren Energien ist seit Jahren eine zentrale energiepolitische Fragestellung in den EU-Staaten. Vor allem durch die prekäre finanzielle Lage in Deutschland und anderen europäischen Ländern gewinnt das Thema wieder zusehends an Bedeutung. Dabei gibt die Gemeinschaft in ihrer Richtlinie aus dem Jahr 2001 nur Zielvorgaben für den Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien im Jahr 2010 in den einzelnen Staaten vor. Freie Wahl lässt sie dem entgegen bei den nationalen Fördersystemen. Die verschiedenen Fördersysteme mit Abnahmezwang und Mindestpreisen (z. B. in Deutschland), Festlegung bestimmter Quoten (z. B. in den Niederlanden) und der Ausschreibung von Stromkapazitäten (z. B. in England & Wales) haben durchaus unterschiedliche Ansätze und Auswirkungen auf die Erzeugungskapazität sowie den Im- und Export von Strom aus erneuerbaren Energien. In der vorliegenden Arbeit wird die Vereinbarkeit der einzelnen Fördermechanismen mit den Beihilfe- und Warenverkehrsvorschriften des Europäischen Gemeinschaftsrechts überprüft. Aus dem Ergebnis werden Schlussfolgerungen für die Optimierung und Harmonisierung der Förderregelungen mit Hilfe eines Gemeinschaftsrahmens gezogen. Insbesondere die Verknüpfung der einzelnen nationalen Fördersysteme untereinander sowie mit anderen Klimaschutzmaßnahmen, wie z. B. dem Emissionshandel, könnte zu erheblichen Synergie- und Effizienzeffekten beitragen. Hierfür bietet sich als neues und verbindendes Instrument die Einführung von Zertifikaten für vermiedene CO2-Emissionen an.

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2005

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