Die EU-Dienstleistungsrichtline [EU-Dienstleistungsrichtlinie]
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Fritz Bolkestein, der damalige EU-Binnenmarktkommissar, legte im Jahr 2004 einen Vorschlag zur Schaffung eines liberalisierten europäischen Dienstleistungsbinnenmarktes vor. Der Widerstand, der sich gegen die „Bolkestein-Richtlinie“ formierte, war massiv und vereinte europäische Gewerkschaften, NGOs, Wohlfahrtsverbände und soziale Bewegungen, allen voran Attac. Insbesondere weil die Richtlinie eine Zustimmung zur EU-Verfassung in Frankreich zu gefährden drohte, ruderten die Regierungen Frankreichs und Deutschlands im ersten Halbjahr 2005 zurück. Die Franzosen stimmten ebenso wie die Niederländer trotzdem mit „Nein“. Wer gehofft hatte, dass der „Bolkestein-Hammer“ damit vom Tisch wäre, wird jetzt eines Besseren belehrt. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie hat in ihrer modifizierten Fassung inzwischen den EU-Binnenmarktausschuss passiert und wird zu Beginn des Jahres 2006 im Europäischen Parlament beraten. Was ist die Grundregel der Richtlinie? Wer in einem anderen Land Dienste anbietet, muss sich nur an die Regeln seines eigenen halten (Herkunftslandprinzip). Diese Grundregel wird zwar durch zahlreiche Bestimmungen, die in der modifizierten Fassung erweitert wurden, eingeschränkt. Es bleibt allerdings die Befürchtung, dass mit der Liberalisierung des Dienstleistungssektors und der Festschreibung des Herkunftslandsprinzips immer mehr Arbeitsplätze in EU-Länder mit niedrigen Umwelt- und Sozialstandards verlegt werden.