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Die Durchführung der Betriebsratswahl

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Bei der grundlegenden Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes im Jahr 2001entstanden 3 verschiedene Wahlverfahren: 1. Das normale Wahlverfahren 2. a Das vereinfachte einstufige Wahlverfahren für Kleinbetriebe 2. b Das vereinfachte einstufige Wahlverfahren für Mittelbetriebe 3. Das vereinfachte zweistufige Wahlverfahren in Kleinbetrieben ohne Betriebsrat Das „normale“ Wahlverfahren ist für alle Betriebe mit mindestens 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern das üblicherweise anzuwendende Verfahren. Als „einstufig“ werden diejenigen vereinfachten Wahlverfahren in Betrieben mit maximal 100 Arbeitnehmern bezeichnet, in denen der Betriebsrat auf einer Wahlversammlung gewählt wird. In Betrieben mit bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern und schon bestehendem Betriebsrat ist es zwingend vorgeschrieben. In Betrieben mit mindestens 51 wahlberechtigten Arbeitnehmern und maximal 100 Arbeitnehmern kann es freiwillig angewendet werden. Das „zweistufige“ vereinfachte Wahlverfahren ist in Betrieben mit maximal 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern ohne Betriebsrat verpflichtend. 1. Stufe: Erste Wahlversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes 2. Stufe: Zweite Wahlversammlung zur Wahl des Betriebsrates Das Buch ist in mehrere Abschnitte aufgeteilt: Allgemeiner Teil: Vorschriften, die für alle Wahlverfahren gelten. Normales Wahlverfahren: Zahlreiche Vorschriften und Verfahren gelten auch für die „vereinfachten“ Wahlverfahren. Vereinfachtes, einstufiges Wahlverfahren Vereinfachtes, zweistufiges Wahlverfahren Anhang: Auszüge aus dem Betriebsverfassungsgesetz und die Wahlordnung In dieser Broschüre sind keine Musterformulare enthalten. Mehrere Verlage bieten Formularmappen für die Betriebsratswahl an.

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Die Durchführung der Betriebsratswahl, Karl Michael Scheriau

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2013
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