Die Verwirkung im Immaterialgüterrecht
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Die Verwirkung hat im Immaterialgüterrecht aufgrund ihrer spezialgesetzlichen Normierung in der Markenrechtsrichtlinie und der Gemeinschaftsmarkenverordnung große praktische Bedeutung. Ziel der Arbeit ist die länder- und immaterialgüterrechtsübergreifende Analyse der Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Verwirkung in Bezug auf die unterschiedlichen Ansprüche und Befugnisse, die die Immaterialgüterrechte ihren Inhabern gewähren. Während die deutsche und die schweizerische Rechtsordnung die Verwirkung als Sonderfall der unzulässigen Rechtsausübung bzw. des Rechtsmissbrauchsverbots anerkennen, sucht das österreichische Recht eine Lösung der Verwirkungssituation auf rechtsgeschäftlicher Grundlage – ein Ansatz, der den Anforderungen des Immaterialgüterrechts nicht gerecht wird.