Die Verfassungsmäßigkeit der Öffnung politischer Parteien für die Mitarbeit Parteifremder
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Die politischen Parteien der Bundesrepublik werden gegenwärtig von der Bevölkerung, die sie in den jeweiligen Parlamenten vertreten sollen, nicht hinreichend akzeptiert. Dies führt zu einem kontinuierlichen Rückgang der Mitgliedszahlen, der die Existenz der Parteien in ihrer derzeitigen Organisationsform als Mitgliederparteien bedroht. Die Parteien haben dieses Problem erkannt und versuchen diesem Trend unter anderem dadurch entgegenzuwirken, dass sie sich zunehmend auch für die Mitarbeit von Nichtmitgliedern öffnen und diesen verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten anbieten. Ziel der Arbeit ist es, die Verfassungsmäßigkeit dieser Mitwirkungsmöglichkeiten zu prüfen. Im Zentrum steht dabei die Auslegung des in Art. 21 Abs. 1 S. 3 GG statuierten Gebots innerparteilicher Demokratie. Anhand der dabei gefundenen Ergebnisse werden die von den Parteien geschaffenen Mitwirkungsmöglichkeiten auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft.