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Die Sanktionen des Europäische Betriebsräte-Gesetzes

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Bei der Umsetzung von Richtlinien haben die Mitgliedstaaten der EU die Pflicht, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um der jeweiligen Richtlinie zur vollen Wirksamkeit zu verhelfen. Dies schließt auch die Pflicht ein, im nationalen Umsetzungsgesetz wirksame Sanktionen vorzusehen, um so Verstößen gegen das Gemeinschaftsrecht vorzubeugen. Bei der so genannten Europäische Betriebsräte-Richtlinie (RL 94/45/EG) stellte sich die Frage nach einer ausreichenden Sanktionierung eines nationalen Umsetzungsgesetzes erstmals bei der Schließung des Renault-Werks im belgischen Vilvoorde, wo der bereits damals existierende Europäische Betriebsrat der Firma Renault weder unterrichtet noch angehört worden war. Von der Betriebsschließung in Vilvoorde ausgehend, untersucht der Verfasser, ob die Sanktionen des EBRG, des deutschen Umsetzungsgesetzes zur RL 94/45/EG, ausreichen, um den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben zu genügen und der zu Grunde liegenden Richtlinie in Deutschland genügend Durchsetzungskraft zu verleihen.

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2006

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