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Rundfunkfreiheit und Programmfreiheit nach bayerischem Verfassungsrecht und Grundgesetz

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Am 20. Februar 1998 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass auch in Bayern private Rundfunkanbieter Träger des Grundrechts der Rundfunkfreiheit seien - eine Feststellung, die für manche überfällig, für manche undenkbar gewesen war. In den folgenden Jahren hatte sich der Bayerische Verfassungsgerichtshof wiederholt mit dieser Materie zu befassen. Angesichts der Vorgaben aus Karlsruhe musste der Verfassungsgerichtshof seine fast zwanzig Jahre lang gleichlautende Rechtsprechung aufgeben, die privaten Rundfunkanbietern den Schutz des Grundrechts der Rundfunkfreiheit stets vorenthalten hatte. Dieses Buch geht der Frage nach, ob das Eingreifen des Bundesverfassungsgerichts und die Wende in der Rechtsprechung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs das faktische Ende des bayerischen Sonderwegs im Rundfunkrecht bedeuten.

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Rundfunkfreiheit und Programmfreiheit nach bayerischem Verfassungsrecht und Grundgesetz, Moritz von Hutten

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2006
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