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Das "Al-Capone-Prinzip"

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Al Capone brachte es in den 1920er Jahren durch illegalen Alkoholhandel, illegales Glücksspiel und Zuhälterei zu beträchtlichem Reichtum. Obwohl ihm auch mehrere Kapitalverbrechen vorgeworfen wurden, konnte der im Hintergrund agierende Capone nur wegen der Hinterziehung der Steuern auf seine illegalen Einkünfte zu einer langjährigen Freiheitsstrafe verurteilt werden. Er gilt als Urbild der organisierten Kriminalität. Das Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz bezweckt eine »Gewinnabschöpfung durch Besteuerung«, indem das Verbrechen der schweren Steuerhinterziehung nach § 370a zur Geldwäschevortat ausgestaltet wurde. Damit wurde ein »Informationsverbund« zwischen den Kreditinstituten, den Strafverfolgern und den Finanzbehörden geschaffen, der die gegenseitige Information über geldwäscheverdächtige Finanztransaktionen ermöglichen soll. Ähnlich wie im Falle Al Capones sollen Angehörige der organisierten Kriminalität auf ihre Steuerehrlichkeit überprüft werden und sowohl steuerliche, steuerstrafrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen zu befürchten haben. Die Arbeit unterzieht die Verfassungsmäßigkeit der hierbei eingesetzten Mittel einer kritischen Würdigung.

Buchvariante

2006, paperback

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