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Bildurheberrechte und gewerbliche Schutzrechte in Auftragsverhältnissen

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Im digitalen Zeitalter sind immer mehr Personen mit der Erstellung von Bildern beschäftigt, sei es als selbständige Werkschöpfer, als Arbeitnehmer oder als arbeitnehmerähnliche Urheber. Die Probleme, die in derartigen Auftragsverhältnissen auftauchen, sind zahlreich und im Detail noch nicht hinreichend geklärt. Diese Arbeit untersucht zunächst in einem allgemeinen Teil, welche Schutzrechte an Bildern bestehen können. Dabei wird insbesondere das Urheberrecht nicht isoliert, sondern vielmehr im Zusammenhang mit anderen gewerblichen Schutzrechten (Geschmacksmusterrecht, Markenrecht) betrachtet. Gegenstand des besonderen Teils ist die Rechtslage in Auftragsverhältnissen. Ausgehend vom Urheberrecht werden auch das Geschmacksmuster- und Markenrecht in die Untersuchung miteinbezogen. Aus der Perspektive der Urheber werden die zu betrachtenden Auftragsverhältnisse in vier große Gruppen unterteilt: 1.) selbständige Urheber 2.) arbeitnehmerähnliche Urheber 3.) Arbeitnehmerurheber 4.) im Einzelfall: Miturheber. Im Schwerpunkt behandelt diese Arbeit die Einräumung von Nutzungsrechten an einen Auftraggeber. Daneben werden auch die Urheberpersönlichkeitsrechte und der Anspruch auf eine Vergütung für die Nutzung des Werkes untersucht. Abschließend enthält diese Arbeit auf der Grundlage der gemachten Untersuchungen einen Vertragsvorschlag für einen Bild-Nutzungsvertrag.

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Bildurheberrechte und gewerbliche Schutzrechte in Auftragsverhältnissen, Anja Böhm

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Erscheinungsdatum
2006
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