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Die Finanzierungsfolgenverantwortung des Gesellschafters

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Gegenstand der Arbeit ist die Konkretisierung und dogmatische Verortung der Finanzierungsfolgenverantwortung des Gesellschafters. Denn nur wenn Klarheit über die Wertungsprinzipien des Eigenkapitalersatzrechts besteht, ist ein kontrolliertes und nachvollziehbares Wachstum dieses Rechtsinstituts gesichert. Um die hinter dem Tatbestand und den Rechtsfolgen des Eigenkapitalersatzrechts stehenden Wertungsgrundlagen ermitteln zu können, geht die Arbeit der Frage nach, vor welchen gläubigerschädigenden Phänomenen Rechtsprechung und Gesetzgeber die Gläubiger der Gesellschaft zu schützen suchen. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass der Gesellschafter deshalb eine Finanzierungsfolgenverantwortung zu übernehmen hat, weil er mit Kreditgeschäften die Insolvenz der Gesellschaft verschleppt und mit Nicht-Kreditgeschäften das Vermögen der Gesellschaft zum Nachteil der Gläubiger umschichtet. Neben den Vorschriften zur Insolvenzanfechtung und der Pflicht des Geschäftsführers zur Insolvenzantragstellung und Masseerhaltung dient das Eigenkapitalersatzrecht dem Schutz der insolvenzrechtlichen Haftungsordnung in der kritischen Phase zwischen Insolvenzeintritt und Insolvenzeröffnung.

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Die Finanzierungsfolgenverantwortung des Gesellschafters, Carola Reimann-Dittrich

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2006
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