Küstenschutz in der Nachkriegszeit
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1971 verstaatlichte das Land Schleswig-Holstein die Landesschutzdeiche. Den Schutz vor den Sturmfluten der Nordsee übernahm von nun an „der Staat“, die anonyme Bürokratie. Den Menschen an der Westküste Schleswig-Holsteins, die über Jahrhunderte hinweg den Schutz selbst gestaltet und ihn als ihr ureigenstes Recht betrachtet hatten, wurde diese Aufgabe genommen. Warum aber fanden sich die Betroffenen mit der Schmälerung ihrer Rechte so klaglos ab? Dieser Frage geht der Autor nach. Er skizziert dazu zunächst die organisatorische und finanzielle Entwicklung des Deichwesens der schleswig-holsteinischen Nordseeküste bis zum Jahr 1971. Dann zeichnet er den Prozeß der Verstaatlichung der Landesschutzdeiche 1970/71 in den politischen Gremien nach. Insbesondere zeigt er dabei die Motive der Politiker in der Landesregierung und im Landtag sowie die Haltung der Verbandsfunktionäre und der Bevölkerung zu den Absichten des Gesetzgebers auf. Außerdem werden die Gerüchte, welche im Zusammenhang mit der Verstaatlichung der Deiche aufkamen, auf ihre Plausibilität geprüft und bewertet. Die Arbeit beschreibt die politische Lösung einer Frage, die man heute völlig anders beantworten würde. Die damalige Entscheidung ist deshalb auch bezeichnend für den Zeitgeist zu Beginn der 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts.