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Der Vorstand einer AG und die Geschäftsführer einer GmbH sind nach § 264 Abs. 1 HGB verpflichtet, im ersten Quartal des Geschäftsjahres für das Vorjahr einen Lagebericht zu erstellen. Diese Pflicht gilt auch für Kapitalgesellschaften wie die GmbH & Co KG. Zudem müssen die gesetzlichen Vertreter eines Mutterunternehmens innerhalb der ersten fünf Monate einen Konzernlagebericht gemäß § 290 Abs. 1 HGB aufstellen. Der Lagebericht von Inlandsemittenten ist Teil des Jahresfinanzberichts gemäß § 37v Abs. 2 Nr. 2 WpHG. Die inhaltlichen Anforderungen richten sich nach den Vorschriften zum Lagebericht (§§ 289, 289a HGB) und Konzernlagebericht (§ 315 HGB). Im Rahmen der Abschlussprüfung ist zu prüfen, ob der Lagebericht mit dem Jahresabschluss sowie den Erkenntnissen des Prüfers übereinstimmt und ob er ein zutreffendes Bild der Unternehmenslage vermittelt, einschließlich der Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung. Vor diesem Hintergrund werden zwei Checklisten für die Erstellung und Prüfung des Lageberichts angeboten: Checkliste 1 für Lageberichte und Konzernlageberichte unter Beachtung des HGB sowie DRS 15 und DRS 5, und Checkliste 2, eine Zusatzcheckliste für den Abschlussprüfer gemäß IDW PS 350. Diese Checklisten dienen als Hilfsmittel für die Dokumentation.
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Checkliste für die Aufstellung und Prüfung des Lageberichts bzw. Konzernlageberichts, Wolf-Michael Wendler
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- Erscheinungsdatum
- 2013
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